Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )


der Kleintierpension Tennhardt Springe  

 

  1. Kaninchen werden  in Außenhaltung untergebracht. Meerschweinchen können in Innen- und Außenhaltung untergebracht werden.

  2. Sollte eine Unterbringung Ihrer Meerschweinchen im Haus erwünscht sein, ist dies vorher ausdrücklich zu erwähnen. 

  3. Sollte ein Tier während des Aufenthaltes bei mir erkranken oder sich verletzen, bin ich berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt meiner Wahl für die Behandlung auszuwählen. Die hierfür entstehenden Kosten (Tierarzt und Fahrtkosten) sind vom Tierhalter zu tragen. Selbstverständlich werde ich Sie nach Möglichkeit vorher informieren.

  4. Besonders für Meerschweinchen und Kaninchen bedeutet Urlaub erst einmal Stress, was zur Folge haben kann, das sie darauf mit einer Erkrankung z. B. mit Milben reagieren können. 

  5. Die Bezahlung für den Pensionsaufenthalt erfolgt grundsätzlich im Voraus bis spätestens 3 Tage vor Urlaubsantritt. Für die Zusendung Ihrer Rechnung benötige ich Ihre Mailadresse.

  6. Überzieht ein Kunde den vereinbarten Abholtermin werden die Tage nachberechnet. 

  7. Wird ein Tier ohne Nachricht von Ihnen nicht wieder abgeholt, wird es nach einer Frist von 2 Wochen auf Kosten des Tierhalters weitervermittelt. Die Zeit für die zusätzliche Aufbewahrung wird dem Tierhalter berechnet. Grünfutter, Heu und Einstreu für Kaninchen und Meerschweinchen sind im Preis enthalten und werden somit von mir zur Verfügung gestellt. 

  8. Ein Rücktritt vom Betreuungsvertrag ist bis vier Wochen vorher kostenfrei. Weniger als 4 Wochen vorher werden 50% der Kosten berechnet. Ab 7 Tage vor Urlaubsbeginn werden die gesamten Betreuungskosten erhoben.

  9. Falls das Tier während des Pensionsaufenthaltes stirbt, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

  10. Berechnet wird die Anzahl jedes angefangenen Tages den ihr Tier bei uns verbringt. Es gilt immer die aktuelle Preisliste. 

  11. Die Pension ist vom Amtstierarzt geprüft und genehmigt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich trotz sorgfältigster Überprüfung unserer Ställe keinerlei Haftung übernehme für Schäden an den von mir in Urlaubsbetreuung genommenen Tieren durch Fressfeinde, wie Marder, Füchse sowie Erkrankungen od. Tod der Tiere durch Feuerwerk, Gewitter, umstürzende Bäume  o.ä. Jeder Tierbesitzer hat die Möglichkeit sich vor der Inanspruchnahme unserer Ställe von deren Sicherheit und der Unterbringung zu informieren.  Ist eine Besichtigung erwünscht, bitte ich Sie diese mit Terminvereinbarung außerhalb der Ferien zu planen.